09.05.2020: Update Coronavirus
Geschätzte Funktionäre, Trainer und Schiedsrichter
Liebe Vereinskollegen
Wir hoffen, ihr seid alle gesund und es überwiegen bei euch auch in ausserordentlichen Zeiten die Positivität und Lebensfreude
Seit über zwei Monaten schüttelt die Corona-Pandemie nun unser Leben durcheinander. Wie ihr bestimmt alle schon wisst, gehört dazu auch, dass die laufende Fussballsaison (erwartungsgemäss und vernünftigerweise) abgebrochen wurde. Zuerst bestand noch die Hoffnung, dass man ab dem 11. Mai wieder langsam in den Trainingsbetrieb einsteigen könnte – vor allem bei den Junioren. Es wurde aber gleichzeitig seitens Behörden und Verbände darauf hingewiesen, dass ein strenges Schutzkonzept eingehalten werden muss. Die Vorgaben haben wir im Vorstand in den letzten Tagen studiert.
Was wären die Vorgaben für einen Trainingsbetrieb ab 11. Mai
Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs müssen Fussballvereine in Koordination mit der Gemeindeverwaltung ein geeignetes Schutzkonzept erarbeiten. Dasjenige des SFV dient als Basis. Für die Einhaltung des Konzepts wären die Trainer verantwortlich. Alle Regeln müssten ausnahmslos und strikte eingehalten werden. Hier einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
- Das Team muss in Trainingsgruppen mit maximal 5 Personen (inkl. Trainer) unterteilt werden. Trainer dürfen die Gruppen nicht wechseln. Ein Team mit 12 Spielern braucht also 3 Trainer, eines mit 16 Spielern 4 Trainer etc.
- Die Gruppen dürfen nicht gleichzeitig den Rasen betreten und verlassen, es braucht eine zeitliche Versetzung um 15 Minuten.
- Vor dem Training, beim Gruppenwechsel und nach dem Training muss das gesamte Material (Tore, Bälle, Hütchen etc.) desinfiziert werden.
- Auf dem Trainingsgelände dürfen sich keine unbeteiligten Personen (z. B. Eltern) befinden.
- Jede Trainingsgruppe für sich muss folgendes beachten:
- 2m Mindestabstand
- keine Kopfbälle
- keine Berührung des Balles mit der Hand
Vorstandsbeschluss vom 6 Mai 2020: Trainingsstart frühestens am 8. Juni 2020
An der gestrigen Vorstandssitzung sind wir definitiv zum Schluss gekommen (wie übrigens der FC Gelterkinden oder der FC Bubendorf anfangs der Woche auch schon), dass wir die Durchführung des Trainingsbetriebs in der Praxis als untauglich und den Aufwand als unverhältnismässig hoch erachten. Zudem ist das Umziehen und Duschen vor Ort untersagt. Wobei uns dieses Problem auch im Falle einer Aufhebung dieses Verbots nach dem 8. Juni noch weiter beschäftigen dürfte, da die Stutz-Garderoben wegen dem Corona-Abklärungscenter sicher bis Ende Sommerferien nicht zur Verfügung stehen. Wobei diese Problematik insofern lösbar sein wird, dass je nach dem Spieler gewisser Teams im Trainingsdress kommen und gehen müssen, was halt ausnahmsweise dem sonst geltenden Grundsatz «Umziehen und Duschen als Team» widersprechen würde. Des Weiteren eliminieren wir ohne Trainingsbetrieb auch die Möglichkeit von Ansteckungen innerhalb des Vereins und bieten somit auch keine Angriffsfläche für potentielle Vorwürfe aus der Öffentlichkeit.
Wir warten nun die nächste Kommunikation des Bundesrates vom 27. Mai 2020 ab und hoffen, ab dem 8. Juni 2020 wieder Trainings anbieten zu können. Denn auch wir wünschen uns, dass alle Trainer und Spieler noch einen gebührenden Saisonabschluss mit ihren Teams haben können. Wie wir erfahren haben, hätten einige von euch den Trainingsbetrieb gerne wieder aufgenommen. Es freut uns, solch motivierte Trainer unter uns zu haben. Doch unter den beschriebenen Umständen habt ihr hoffentlich alle Verständnis, warum wir als Vorstand die Verantwortung und den Aufwand für euch Trainer als unzumutbar erachten.
Keine Frühjahrsrunde 2020 – was passiert mit den Mitgliederbeiträgen?
Durch den Ausfall des Spielbetriebs und von Vereinsanlässen in der zweiten Saisonhälfte spart der Verein einen wesentlichen Teil der budgetierten Ausgaben/Spesen ein. Der Vorstand wird daher der Generalversammlung beantragen, einen Teil dieses Gewinns in Form eines einmaligen Sonderrabatts beim Mitgliederbeitrag pro Saison 2020/2021 an die zahlenden Vereinsmitglieder weiterzugeben. Den konkreten Vorschlag definieren wir nach Vorliegen der Jahresrechnung per 30. Juni 2020. An diese beiden Grundsätze halten wir uns sicher:
- Der Sonderrabatt übersteigt in keinem Fall 50 Franken pro Spieler und kann je nach Mitgliederkategorie variieren.
- Es gibt keine Rückerstattungen durch Barauszahlungen. Es profitieren nur Personen, die unserem Verein nächste Saison treu bleiben und weiterhin einen Beitrag zahlen.
Nächste Generalversammlung findet voraussichtlich am 14. August 2020 statt
Generell möchte der Vorstand zukünftig die GV vor dem Saisonstart und vor der Fakturierung der Mitgliederbeiträge abhalten, jeweils am ersten Freitag nach den Sommerschulferien. So können Budget und Beitrag jeweils auch zeitnah an geänderte Umstände angepasst werden, wie auch in diesem Jahr (siehe Abschnitt oben). Falls Versammlungen wieder erlaubt sind, findet die nächste GV am 14. August 2020 statt. Bitte den Termin bereits heute reservieren. Die schriftliche Einladung samt Traktandenliste wird statutenkonform mindestens 14 Tage vorher erfolgen.
Wir wünschen euch alles Gute und hoffen, euch bald wieder auf unseren Fussballplätzen und im Clubhaus anzutreffen. Apropos: Ich werde mich am Wochenende mit dem Clubhausteam treffen um zu besprechen, wann und unter welchen Umständen eine Öffnung Sinn macht. Der Vorstand hat übrigens beschlossen, ab März 2020 bis auf Weiteres den Pachtzins zu erlassen.
Herzliche Grüsse im Namen des Vorstands
Chrütli